Platzordnung
Platzordnung
Disziplin, Rücksicht, Mitarbeit und Unterstützung sind oberster
Grundsatz im Hundesport.
-
Vor der Benutzung der Platzanlage haben die Hundeführer/innen dafür zu sorgen, dass die Hunde ausreichend Gelegenheit hatten sich zu lösen.
-
Innerhalb der Platzanlage ist darauf zu achten, dass die Hunde nicht markieren.
-
Nur vollständig geimpfte Hunde dürfen auf den Platz geführt werden.
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Hunde mit ansteckenden Krankheiten (Virusinfektionen etc.) dürfen nicht auf den Platz gebracht werden.
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Es muss eine Haftpflichtversicherung für jeden Hund bestehen.
-
Hunde müssen so geführt werden, dass sie keine Gefahr für andere darstellen.
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Läufige Hündinnen dürfen grundsätzlich am Training teilnehmen,
jedoch nur in Absprache mit dem Übungsleiter.
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Aggressive oder verhaltensauffällige Hunde sind nur nach Absprache mit dem Übungsleiter auf den Platz zu bringen.
-
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden mit Platzverbot geahndet.
-
Anordnungen von Übungsleitern und/oder Aufsichtspersonal ist Folge zu leisten.
-
Sportliches Verhalten, dem eigenen Hund gegenüber – sowie anderen Trainierenden, wird vorausgesetzt.
- Das Rauchen auf dem Übungsgelände ist während des Trainings untersagt.
Disziplin, Rücksicht, Mitarbeit und Unterstützung sind oberster
Grundsatz im Hundesport.
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Vor der Benutzung der Platzanlage haben die Hundeführer/innen dafür zu sorgen, dass die Hunde ausreichend Gelegenheit hatten sich zu lösen.
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Innerhalb der Platzanlage ist darauf zu achten, dass die Hunde nicht markieren.
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Nur vollständig geimpfte Hunde dürfen auf den Platz geführt werden.
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Hunde mit ansteckenden Krankheiten (Virusinfektionen etc.) dürfen nicht auf den Platz gebracht werden.
-
Es muss eine Haftpflichtversicherung für jeden Hund bestehen.
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Hunde müssen so geführt werden, dass sie keine Gefahr für andere darstellen.
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Läufige Hündinnen dürfen grundsätzlich am Training teilnehmen,
jedoch nur in Absprache mit dem Übungsleiter.
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Aggressive oder verhaltensauffällige Hunde sind nur nach Absprache mit dem Übungsleiter auf den Platz zu bringen.
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Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden mit Platzverbot geahndet.
-
Anordnungen von Übungsleitern und/oder Aufsichtspersonal ist Folge zu leisten.
-
Sportliches Verhalten, dem eigenen Hund gegenüber – sowie anderen Trainierenden, wird vorausgesetzt.
- Das Rauchen auf dem Übungsgelände ist während des Trainings untersagt.
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Vor der Benutzung der Platzanlage haben die Hundeführer/innen dafür zu sorgen, dass die Hunde ausreichend Gelegenheit hatten sich zu lösen.